Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung
Sehr geehrte Mitglieder,
wie ihr bereits wisst ist ein Tagesordnungspunkt aus der letzten Jahreshauptversammlung 2015 noch offen. Dieser Tagesordnungspunkt soll jetzt in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 06.05.2015 um 19.00 Uhr abgearbeitet werden.
Vorab für euch zur Information:
Die beantragte Satzungsänderung ist begründet durch ein Schreibens des FA Wesermünde vom 07. April 2014 in dem steht:
„[…] aufgrund des im März 2013 in Kraft getretenen Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes (hier § 60a AO) bin ich gehalten einen Freistellungsbescheid zu erteilen. Dieser Freistellungsbescheid bestätigt rechtsmittelfähig die Einhaltung der formellen satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51,59,60 und 61 AO. Das neue Feststellungsverfahren ersetzt die frühere Erteilung einer vorläufigen Bescheinigung […]“.
Weiterhin heißt es: „[…] Bei Prüfung der Satzung (vorliegende Fassung vom 15.03.2013) ist mir in diesem Zusammenhang nun aufgefallen, dass einzelne Passagen weder bisher noch jetzt den gesetzlichen Vorgaben entsprochen haben bzw.entsprechen […]“
und: „In den folgenden Punkten ist die Satzung vom 15.03.2015 anzupassen bzw. zu ergänzen […].“
Deshalb wurde die Satzung durch Heinrich Berndt überarbeitet und den Forderungen des Finanzamt Wesermünde bzw. den gesetzlichen Vorgaben angepasst.
In den Anlagen ist die neue Satzung 2015 und zum Vergleich die Satzung 2013 zu finden. Diese sollen euch im Vorfeld die Prüfung der Änderungen ermöglichen. Änderungen in der neuen Satzung sind in roter Schriftfarbe hervorgehoben.
Für die Versammlung am 06. Mai 2015 bitten wir um eure Teilnahme.